Zitat Nr. 2

Lutz_Hermann/ September 25, 2019/ Uncategorized/ 0Kommentare

„Die Richter waren sich einig: Angesichts des Vorstrafenregisters des Angeklagten würden sie ihm acht Jahre geben, an seiner Täterschaft oder Schuldfähigkeit gab es keine Zweifel.“

Ferdinand von Schirach, Verbrechen, S. 59.
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