„Die Richter waren sich einig: Angesichts des Vorstrafenregisters des Angeklagten würden sie ihm acht Jahre geben, an seiner Täterschaft oder Schuldfähigkeit gab es keine Zweifel.“
Ferdinand von Schirach, Verbrechen, S. 59.
„Die Richter waren sich einig: Angesichts des Vorstrafenregisters des Angeklagten würden sie ihm acht Jahre geben, an seiner Täterschaft oder Schuldfähigkeit gab es keine Zweifel.“
Ferdinand von Schirach, Verbrechen, S. 59.