Lutz_Hermann/ September 25, 2019/ Uncategorized/ 0Kommentare
„Die Richter waren sich einig: Angesichts des Vorstrafenregisters des Angeklagten würden sie ihm acht Jahre geben, an seiner Täterschaft oder Schuldfähigkeit gab es keine Zweifel.“Ferdinand von Schirach, Verbrechen, S. 59.
„Die Richter waren sich einig: Angesichts des Vorstrafenregisters des Angeklagten würden sie ihm acht Jahre geben, an seiner Täterschaft oder Schuldfähigkeit gab es keine Zweifel.“
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